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VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00364, AN 4 K 09.00365, AN 4 K 09.00400 |
Zitiervorschläge
VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00364, AN 4 K 09.00365, AN 4 K 09.00400 (https://dejure.org/2010,71570)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.03.2010 - AN 4 K 09.00364, AN 4 K 09.00365, AN 4 K 09.00400 (https://dejure.org/2010,71570)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. März 2010 - AN 4 K 09.00364, AN 4 K 09.00365, AN 4 K 09.00400 (https://dejure.org/2010,71570)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zuwendung zu wasserwirtschaftlichem Vorhaben; Eintritt einer auflösenden Bedingung; Erhöhung des Eigenanteils (Gesamtbetrachtung statt Gemeindeteilbetrachtung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68
Keine Einrede der Entreicherung bei Anspruch des Bundes gegen Gemeinde
Auszug aus VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00364
Unbeschadet der Frage, ob eine solche Entreicherung hier überhaupt vorliegen kann, kommt eine derartige Berufung nach obergerichtlicher Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 17.9.1970, Az. 2 C 48.68, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.5.1980, Az. 5 C 11/78, juris), der sich das Gericht anschließt, jedenfalls nicht in Betracht.Insofern hat eine Gemeinde, die zu Unrecht öffentliche Mittel erhalten und verbraucht hat, Pflichten von stärkerer Bindungskraft als im Rahmen des bürgerlich-rechtlichen Bereicherungsrechts die Privatperson, die nicht in gleicher Weise dem Gemeinwohl und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verpflichtet ist (BVerwG, Urteil vom 17.9.1970, a.a.O.).
- BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78
Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche …
Auszug aus VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00364
Unbeschadet der Frage, ob eine solche Entreicherung hier überhaupt vorliegen kann, kommt eine derartige Berufung nach obergerichtlicher Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 17.9.1970, Az. 2 C 48.68, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.5.1980, Az. 5 C 11/78, juris), der sich das Gericht anschließt, jedenfalls nicht in Betracht. - BVerwG, 07.11.2001 - 3 B 117.01
Beginn der Zinspflicht bei rückwirkender Aufhebung eines Bewilligungsbescheides …
Auszug aus VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00364
Der Beklagte stellt hierbei zu Recht auf den Zeitpunkt der Auszahlung der jeweiligen Geldmittel - hier der 6. August 2001 für den Betrag von 7.752,35 EUR, der 16. Dezember 2002 für den Betrag von 21.019,50 EUR, der 24. November 2003 für den Teilbetrag von 2.462,66 EUR und der 11. Januar 2006 für den Teilbetrag von 36.870,18 EUR (Gesamtbetrag 39.332,84 EUR) - ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.11.2001, Az. 3 B 117/01, juris). - VGH Bayern, 17.09.2007 - 4 ZB 06.686
Auszug aus VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00364
Im Hinblick auf diesen Bedingungseintritt (hierzu sogleich unter Ziffer 1.2) gingen die "Schlussbescheide" vom 10. Februar 2009 - soweit sie sich nicht lediglich auf die Festsetzung der zu erstattenden Beträge nach Art. 49a Abs. 1 Satz 2 VwVfG beziehen (vgl. jeweilige Ziffer 4 der angefochtenen Bescheide) - "ins Leere", können die Klägerin insofern nicht beschweren und sind mithin für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht von maßgeblicher Bedeutung (vgl. zu diesem Zusammenhang die einschlägige Rechtsprechung des BayVGH, Beschluss vom 17.9.2007, Az. 4 ZB 06.686, juris [m.w.N.], der sich das erkennende Gericht anschließt).